Kosten

Gesetzliche Krankenkassen

Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung.
Zu Beginn jeden Quartals wird die Krankenversicherungskarte eingelesen.
Die Überweisung eines Arztes ist nicht notwendig.

Private Krankenkassen und Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutischen Behandlung von den privaten Krankenversicherungen bzw. den Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung vollständig übernommen. Die Anzahl der Sitzungen, die erstattet werden, hängt von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen Vertrag ab.

Da es unterschiedliche Bedingungen für die Kostenerstattung bei Psychotherapien gibt, empfehle ich Ihnen, sich vor Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung (Verhaltenstherapie) über die konkreten vertraglichen Bedingungen Ihres Versicherungsanbieters zu erkundigen.

Selbstzahler

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten der Psychotherapie selbst zu übernehmen. In diesem Fall kann die Therapie sofort ohne Formalitäten beginnen. Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Kosten können als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich geltend gemacht werden.

Coaching und Beratung

Coaching und Beratung sind keine Heilbehandlungen. Daher ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich. Auch hier richtet sich die Vergütung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Einzelsitzung kostet demnach 100,55€.
Auch diese Kosten können steuerlich geltend gemacht werden.